Einzelpersonen und Familien mit niedrigen Einkünften, ALG II-Bezug, kleiner Rente etc. erhalten eine Kundenkarte, die zum Einkauf berechtigt. Die Einkommensgrenze richtet sich nach der Höhe des Existenzminimums. Diese Karte wird von der Ginsheim-Gustavsburger Tafel ausgestellt. Hierfür sind Einkommensnachweise vorzulegen. Die Kartenausgabe erfolgt jeweils während der Ausgabezeiten an den einzelnen Ausgabestellen.

Für die Ware wird ein symbolischer Betrag von 3 EUR erhoben. Es können so viele Lebensmittel verteilt werden, wie an Spenden vorhanden sind. Die Abgabemenge richtet sich nach der Personenanzahl des jeweiligen Haushalts, die auf der Karte vermerkt ist.

Ein Anspruch auf bestimmte Lebensmittel besteht nicht. Zum Einkauf sind eine Tragetasche und kleine Tüten mitzubringen.